Krankenkassen

Kosten nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker

 

Für ein ausgiebiges Anamnesegespräch, eine gründliche Untersuchung und Behandlung nehmen wir uns viel Zeit. Unser Honorar richtet sich nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Die privaten Krankenversicherungen und privaten Krankenzusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten in Höhe der vertraglich vereinbarten Konditionen, dazu wird nach dem Heilpraktikergebührenverzeichnis abgerechnet.

Die Häufigkeit der Behandlungen richtet sich nach dem jeweiligen Beschwerdebild des Patienten. Chronische Beschwerden erfordern meistens einen längeren Behandlungszeitraum als akute.

Zwischen den Behandlungssitzungen liegen in der Regel zwei bis vier Wochen oder länger, um dem Körper die Möglichkeit zu geben, sich auf die Veränderung durch die Behandlung einzustellen.

 

Anteilig werden von folgenden Krankenkassen die Kosten übernommen:

 

Klicken Sie auf die entsprechende Krankenkasse und Sie erfahren mehr über die jeweiligen Konditionen!

 

Voraussetzungen

Ein Arzt bescheinigt die Notwendigkeit einer osteopathischen Behandlung (grünes oder blaues Privat-Rezept)

Erfolgen muss die Behandlung von einem Arzt oder Heilpraktiker, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist wie dem VOD (Verband der Deutschen Osteopathen).

Dirk Fieselmann ist Mitglied im VOD.

Der Patient übernimmt die Kosten der Behandlung zunächst selbst und reicht das Rezept und die bezahlten Rechnungen selbst bei der Krankenkasse ein.

Hinweis

Wichtig: Laut Schreiben vom VOD am 30.12.2011 „Physiotherapeuten hingegen dürfen bekanntermaßen nur im Rahmen der Physiotherapie osteopathisch behandeln, was im Konzept der Krankenkassen nicht berücksichtigt wurde und was den Versicherten nicht mitgeteilt wird.“